Bestellbedingungen

Waffengesetz

Das Vorgehen beim Kauf von Waffen und Munition ist im schweizerischen Waffengesetz geregelt. Dazu sind folgende Abläufe vorgeschrieben:

 

Kauf erwerbsscheinpflichtiger Waffen:

Die Mehrzahl der Feuerwaffen (Kurzwaffen, Halbautomaten, Pumpflinten), können wir Ihnen nur gegen Vorlage eines gültigen WaffenErwerbsScheins (WES) verkaufen. Das Vorgehen, um diesen zu beantragen, ist wie folgt:

Als Erstes brauchen Sie einen Auszug aus dem zentralen Straffregister (ZSR) – am besten natürlich ohne Einträge. Anschliessend finden Sie online das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins zum Ausdrucken. Dieses senden Sie zusammen mit dem ZSR und einer Kopie Ihrer ID ans Waffenbüro Ihres Kantons. Einige Tage/Wochen später wird Ihnen Ihr WES zugestellt. Gegen Vorlage von diesem können Sie bei uns (zum gleichen Zeitpunkt) bis zu drei entsprechende Waffen erwerben.

Zusätzlich wird ausserdem eine Kopie/Scan Ihrer ID/Pass benötigt.

Auszug

Auszug vom zentralen Strafregister (ZSR)

Gesuch

Gesuch Waffenerwerbsschein (WES) beantragen

Waffenbüro

WES und Kopie ID an Waffenbüro des Kantons senden

Erhalt

Erhalt WES vom Kanton

Einkauf

Kauf von bis zu 3 Waffen mit Kopie/Scan ID/Pass

Kauf von Munition:

Damit wir Ihnen Munition verkaufen können, benötigen wir von Ihnen eine Kopie/Scan Ihrer ID/Pass. Des Weiteren eine Kopie/Scan eines gültigen Auszugs aus dem zentralen Strafregister (ZSR) oder einer Kopie/Scan eines aktuellen/alten (max. 2 Jahre) Waffenerwerbsscheins (WES). Dieser wird bei uns hinterlegt, das Einreichen eines neuen ZSR ist demnach nicht bei jedem Munitionseinkauf notwendig. Dienstausweise (Polizei, Grenzwache usw.) sowie Jagdscheine oder europäische Feuerwaffenpässe werden anstelle des Strafregisterauszuges ebenfalls akzeptiert.

Kauf von Waffen gegen Vertrag

(einschüssige Flinten, Vorderlader, Repetierer bis Kal. 11 mm):

um Ihnen Waffen gegen Kaufvertrag (kein Waffenerwerbsschein benötigt) veräussern zu können, benötigen wir von Ihnen ebenfalls eine Kopie/Scan Ihrer ID/Pass sowie einen Auszug aus dem zentralen Strafregister (ZSR).

Fragen?

Für Fragen können Sie uns gerne kontaktieren oder nachstehende Webseite aufrufen.